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Montag 29 April 2024 Zeit 12:18

Hafenbetriebsordnung

HAFENBETRIEBSORDNUNG „BASEN PÓŁNOCNY” IN ŚWINOUJŚCIE
I. Allgemeines.
1. Ständiger Verwalter des Yachthafens weiter genannt Hafen ist Ośrodek Sportu i
Rekreacji „Wyspiarz” in Świnoujście.
2. Yachthafen ist in Świnoujście auf dem Gebiet der Nordbecken (53*54’48’’N
14*16’28’’E), an der Starsse Jachtowa, Rogozińskiego und Władysława IV lokalisiert.
Tel.: 0048-91-321-91-77, e-mail: marina@osir.uznam.net.pl.
II. Ordnungsvorschriften der Marina
1. Alle Personen, die sich im Yachthafen befinden, erkennen die nachfolgenden
Bestimmungen und die Bestimmungen der Personal an.
2. Auf dem Gebiet des Yachthafens gilt eine Preisliste für bestimmte Dienstleistungen,
die von Stadtpräsidenten bestätigt ist.
3. Auf dem Yachthafengebiet Verboten sind insbesondere:
- Parken auf nicht vorgesehenen und keinen kenntlich gemachten Parkflächen,
- Eintritt auf Yachten ohne Erlaubnis,
- Hafeneinrichtungen nicht sachgemäß nutzen,
- Hunde ohne Leine zu führen und frei herumlaufen,
- Abfälle auf dem Gelände ablegen,
- Sperren der Strassen und Wegen für Feuerwehr,
- Alkoholtrinken,
- Reinigen der Autos und Anhänger,
- Angeln ohne Genehmigung des Personals ,
- Baden,
- der Gebrauch von offenem Feler ohne Genehmigung der Personal,
- Einfahrt zur Marina zu blockieren,
- Bewegen in solcher Form, dass die Sicherheit der Yachten gefährdet wird ,
- Parken am Platz für andere Boote ohne Genehmigung der Personal der Marina,
- das Ausführen aller Renovierungsarbeiten an den Booten auf dem Wasser
oder an dem Ufer, ohne vorheriger Zustimmung des zuständigen Marina-
Personals,
- das Ausführen aller Renovierungsarbeiten an den Booten auf dem Wasser,
- das Handeln sowie andere Arten der Verdiensttätigkeiten ohne vorherige Zustimmung
des Marina- Geschäftsführers.
III. Aufenthalt der Boote imYachthafen
1. Recht für Parken im Yachthafen haben alle Boote, wenn den Parkplatz ausreicht.
2. Parken der Schiffe solll nach folgenden Bedingungen verlaufen:
- der Hafen anlaufen, beim Hafenmeister zu melden und sich einen endgültigen
Liegeplatz zuweisen zu lassen,
- für Parkplatz bezahlen
- Parken am Kai legt Bootsmann der Marina fest
- alle Formalitäten, die anfallenden Gebühren müssen sofort nach dem Anlegen
bei dem Bootsmann der Marina oder in Büro Marina erledigt bzw. entrichtet
werden. Die entsprechenden Dokumente (z.B. die Aufenthaltsdauererklärung)
müssen vorgelegt und unterschrieben werden.
3. Für richtiges Parken ist der Nutzer verantwortlich,
4. Die angewiesenen Anlegestellen werden als veränderbar angesehen. Die Besatzung
verpflichtet sich auf Auftrag der Marina Verwaltung, das Boot an die festgelegte
Aufenthaltsstelle festzumachen (diese Situation kann im Falle von z.B.
Regatten oder anderen Veranstaltungen auftreten). In dem Fall des fehlenden
Kontakts mit der Besatzung oder der Nichteinhaltung der Anweisungen, kann der
Bootsmann eine Verlegung des Bootes an eine andere Anlegestelle durchführen.
5. Die Anlegestelle-Gebühren in der Marina kann man bar für deklalierte Aufenthaltszeit
bezahlen. Die Anlege-Zeitdauer soll vorab deklariert sein und es besteht
keine Möglichkeit des Untermietens dieser Anlegestelle. Wenn der Bootsmann
sein Einverständnis dazu gibt, dürfen die Gebühren per Banküberweisung entrichtet
werden, dies aber nur im Fall, das entsprechende Dokumente vorgelegt
werden, die die Berechtigungen der unterschreibender Person zur Repräsentieren
des Subjekts des Vertragsgegenstandes - auf den die Rechnung ausgestellt
werden soll und der die Gebühren errichten muss, belegen.
Yachten, die die Gebühren nicht einrichteten oder es ablehnen die Dokumente
zu vorlegen oder zu unterschreiben, werden von der Marina - Verwaltung zur
sofortigen Verlassen der Marina mit einem Verbot des wiederholtes Anlegens in
den Hafen, verpflichtet. Wenn’s notwendig, auch unter der Aufsicht von Polizei,
der Seeinspektion oder einen Vertreter des Hafenamtes. Gleichzeitig im Falle der
Zahlungsverzögerung von den Administrationsgebühren wird ein Antrag für die
Eintragung in den Schuldnerregister des Landesgerichts gestellt.
6. Die Stellplatzgebühren werden laut einer Preisliste berechnet, die von dem Stadtpräsidenten abgezeichnet worden ist.
Gäste, die ständig im Yachthafen parken, füllen die Aufenthaltserklärung, die Anlage
zum Hafenbetriebsordnung ist.
7. Die, die Deklaration unterschreibende Person, zeigt den Subjekt an, in deren
Namen sie den Vertrag betreffend der Stelldauer abschließt. Diese Person übernimmt
die solidarische Verantwortung für das Bezahlen der Forderungen oder der
Entschädigungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
8 . Für die Schäden an den Yachten, deren Ausstattung oder des Besatzungseigentum
ist das Marina-Personal oder der Hafen nicht verantwortlich.Es ist empfehlenswert,
Wachten zu führen, besonders in schwierigen atmospherischen Bedingungen.
9. Im Falle der Verletzung diesen und anderen geltenden Vorschriften auf dem Gebiet
des Hafens( Notiz von Bootsmann), dürfen folgende Schutzdienste: Polizei,
Stadtschutzdienst, Seeinspektion, Hafenamt, Grenzschutz intervieren um die
rechtliche Situation wiederherzustellen, und den Schuldigen dieses Vorstoßes zu
bestrafen.
10. Alle Personen, die sich auf dem Hafengebiet befinden, sind verpflichtet diese hier
genannten Vorschriften einzuhalten und die Anweisung des Marina-Personals zu
befolgen.
11. Die Einfahrt auf den Gebiet der Marina und das Nutzen von deren Dienstleitungen
ist gleichbedeutend mit akzeptieren der Bedingungen und Regeln der Marina-
Ordnung.
IV. Verkehrsregeln für den fließenden und ruhenden Schiffsverkehr
1. Die Besatzung der Yachten, die sich in dem Yachthafen aufhalten, sind verpflichtet
den Bootsmann von der Marina über jedes Auslaufen oder Einlaufen des Bootes
direkt bei den Bootsmann zu informieren.
2. Obengenannte betrifft auch Yachten die mit den Wagen aus Marina transportiert
sind.
V. Nutzung/Bedienung der Hafeneinrichtungen
1. Nutzung allen Hafeneinrichtungen nur nach Absprache mit Hafenpersonal.
2. Anschluss der Wasserschlauch an Yachten nur nach Absprache mit Hafenpersonal.
VI. Sicherheitsvorschriften
1. Für den Kraftfahrzeugverkehr zu Lande gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung
2. Auf dem Gebiet der Marina gelten allgemeine Sicherheitvorschriften der Verhalten
am Wasser.
3. Im Falle eines Notfalls oder der Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum, wer
Zeuge solches Ereignisses ist, soll es unverzüglich bei der Yachthafen Mitarbeiter
- persönlich oder telefonisch (0048-91-321-91-77) melden.
4. Marinameister organisiert und leitet die Rettungsaktion und zu diesem Zweck hat
das Recht, alle Menschen auf der Marina um Hilfe anrufen, und auch die Geräte
auf dem Gelände ohne Genehmigung der Besitzer verwenden.
5. Die Personen, die um die Hilfe gebeten werben, sollen alle Anweisungen der Aktionleitung
entsprechen.
6. Wenn es nötig ist, ruft der Mitarbeiter der Marina an Feuehrwehr Tel. 998, Polizei
Tel. 997, Rettungsdienst Tel. 999 , Hafen Tel. 91-321-3668, Direktor Tel. 91-321-
3781, technischen Manager Tel. 781-180-864.
VII. Winterbetrieb
1. Boote und Ausstattung kann in der Marina an der Stelle durch den Arbeitnehmer
der Marina nach der Erklärung der Winterschlaf und Abschluß der entsprechenden
Vereinbarung stationiert werden.
2. Für das Parken in der Marina werden die Gebühren gemäß der gültigen Preisliste
berechnet.
VIII. Seglervorschriften auf Marina
1. Auf dem Gebiet der Marina gelen die Seglervorschriften.
IX. Schlussbestimmung
1. Die Aufsicht über die Einhaltung der Ordnung der Yachthafen führt Direktor und
technischer Leiter OSiR „Wyspiarz“ durch.
2. Für Nutzer der Yachthafen gelten die Hafenvorschriften, Ordnungsvorschriften
des Direktors des Seeamtes in Szczecin sowie die anwendbaren Bestimmungen
des polnischen Yachting Association.
4. Für die Angelegenheiten, die mit diesen Vorschriften nicht erfasst worden sind,
sind die entsprechenden Rechtsgesetze zuständig, wie u.a. die internationalen
Vorschriften gegen die Umweltverschmutzung auf der See, wie „ Marpol Konvention
73/78“, „ Helsinki Konvention 74“.
5. Hafenbetriebsordnung gilt ab 15.04.2011.

Aufgenommen 02 August 2012